Kauf & Verkauf

Erstellung und Abwicklung von Kaufverträgen im Notariat von Dr. Alexander Starkel & Partner in Weiz

Als Ihr Spezialist für Haus, Grund und Wohnung in Weiz beraten und unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Kaufverträgen und Liegenschaftsabwicklungen.

Dr. Regenfelder

„Wir sind in allen Fragen und Anliegen rund um Kauf und Verkauf gerne für Sie da.”

Dr. Wolfgang Regenfelder

Wobei wir Ihnen helfen können:

  • Einblick und Eintragungen in das Grundbuch

  • Verfassen des Vertragstextes

  • Besorgung der Freistellung nicht mitübernommener Lasten, die auf Grundstücken lasten

  • Beaufsichtigung und Beurkundung der Vertragsunterzeichnung

  • treuhändige Verwaltung des Kaufpreises

  • Eintragungen bzw. Löschungen im Grundbuch

  • Kostenabschätzung

  • Information und Beratung bezüglich Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie Parzellierungen

  • Beratung und Erstellung von Ansuchen zur Wohnbauförderung

  • Beratung über Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechte etc.

  • steuerliche Beratung

Rechtsberatung bei Immobilienkäufen- und -verkäufen

Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks? Wer überwacht die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises? Wer verständigt wann das Finanzamt? Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus? Wenn es um Grund und Boden geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Selbst wenn man dem Vertragspartner voll und ganz vertraut, bergen gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen. Oft wollen Banken, Kammern, Nachbarn, Gemeinden, Vormundschaftsgerichte, Baubehörden, Finanzämter, Miteigentümer und Gläubiger nämlich noch mitreden. Als Notare kennen wir alle gesetzlichen Vorschriften, helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Hürden zu nehmen und achten darauf, dass niemand übervorteilt wird.

Erstellung von Kaufverträgen

Im notariell errichteten Kaufvertrag können neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt und die Lastenfreistellung des Grundstücks erwirkt werden. Um die Kaufsumme sicher zu verwahren, wird mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Zu diesem Zweck bringt der Notar ein Grundbuchsgesuch ein und übermittelt den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer.

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